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Fast alljährlich gibt es zu Beginn der "Turniersaison" Unstimmigkeiten darüber, welcher Spieler in welcher Turnierklasse starten darf, wer dafür zuständig ist und - in der Hauptsache - unter welchen Voraussetzungen eine Einstufung möglich bzw. erforderlich ist. Um es gleich vorweg zu nehmen: Es gibt in unseren Regularien keinerlei Hinweis darauf, nach welchen Kriterien die Kreise (für Spieler auf Kreisebene) und die Bezirke (für alle anderen Spieler) Höherstufungen vorzunehmen haben. Dies ist jedem Sportwart oder Sportausschuss selbst überlassen. Aber immerhin gibt es eine Empfehlung des Sportausschusses des WTTV, welche weithin unbekannt ist und an dieser Stelle nun erklärt werden soll. Zunächst einmal macht es keinen Sinn, Spieler allein auf Grund der Tatsache, dass sie in ihrer Klasse "hoch positiv" spielen, um eine Klasse höherzustufen. Auch dann nicht, wenn dieses oder ein ähnliches Ergebnis schon mehrfach in den letzten Jahren erzielt werden konnte. Es wimmelt nämlich in jeder Klasse nur so von Spielern, die auch in der nächsthöheren Klasse gut mitspielen könnten. Höherstufungen in höchstwahrscheinlich vierstelliger Zahl wird wohl niemand als sinnvoll bezeichnen. Der Sportausschuss des WTTV hat nun die Erfordernis, einen Spieler höher zu stufen, dergestalt definiert, dass sie nur dann gegeben ist, wenn ein Spieler - z. B. aus einer höheren Klasse kommend - für seine Klasse und alle anderen dort beheimateten Spieler eindeutig zu stark ist. Gemeint ist also beispielsweise der Oberligaspieler, der sich - aus welchem Grund auch immer - einem Landesligaverein anschließt. Schon dieses Beispiel zeigt, dass für eine Höherstufung ein Spielklassenunterschied von mindestens 2 gegeben sein sollte, wobei es selbstverständlich ist, dass sie auch dann erforderlich ist, wenn sie bislang - aus welchen Gründen auch immer - nicht vorgenommen wurde. Vor diesem Hintergrund müsste klar sein, dass Spieler, die in vorgenannte Definition passen, eher eine Ausnahme darstellen. Höherstufungen sollten demnach Einzelfälle sein und nicht etwa dutzendweise vorkommen. Es ist auch denkbar, dass ein Kreis oder Bezirk über mehrere Jahre hinweg nur wenige oder sogar gar keine Höherstufungen vornehmen muss. Die Frage nach einer Höherstufung wird naturgemäß häufig im Zusammenhang mit einem Sperrvermerk gestellt. Abgesehen von den wenigen Fällen, in denen ein Sperrvermerk eher eine "Schutzfunktion" hat und nicht durch Spielstärke begründet ist, ist eine Höherstufung besonders dann erforderlich, wenn sich Spielstärke und Spielklasse deutlich voneinander unterscheiden. Eine gute Richtlinie könnte etwa lauten: "Spieler mit einem Sperrvermerk werden bezüglich ihrer Spielstärke zumindest der nächsthöheren Mannschaft ihres Vereins zugeordnet." Nur am Rande sei erwähnt, dass ein Sperrvermerk über mehrere Jahre hinweg in der Regel dazu führt, dass die Spielstärke nachlässt, was dann eine Höherstufung möglicherweise sogar entbehrlich macht. Mit diesen Ausführungen soll keine Kritik geübt werden an den Kreisen und Bezirken, die ihre Pflicht zur Einstufung möglicherweise anders interpretieren. Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Spieler wäre eine Handhabung in der oben beschriebenen Weise allerdings wünschenswert.
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