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Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden, mit einer Änderung im Abschnitt B der Wettspielordnung hat uns der DTTB im letzten Jahr einiges an Arbeit aufgebürdet. Es geht um den Status eines ausländischen Staatsbürgers, was bisher lediglich durch die Zugehörigkeit zur ETTU geregelt war. Entscheidend für die Einsatzmöglichkeit in Mannschafts- und Einzelwettbewerben ist nunmehr das Land, in dem die erste Spielberechtigung erteilt wurde. Hierbei gibt es drei Möglichkeiten: Erste Spielberechtigung in Deutschland Die Nationalität ist beliebig. Der Spieler ist bei Einzel- und Mannschaftswettbewerben uneingeschränkt teilnahmeberechtigt. Sein Status lautet "gleichgestellter Ausländer (gA)". Erste Spielberechtigung im Ausland a) Voraussetzung für den Status "europäischer Ausländer (eA)" ist eine Nationalität im Rahmen der ETTU. Diese Spieler dürfen an Mannschaftswettbewerben uneingeschränkt und an Einzelwettbewerben nach Maßgabe von B 9.2.2 teilnehmen. b) Im Status "Ausländer (A)" befinden sich alle Spieler, deren erste Spielberechtigung im Ausland erteilt wurde und die durch die Nationalität nicht der ETTU zugeordnet werden können. Nur einer dieser Spieler zählt zur Sollstärke seiner Mannschaft. Starts in Einzelwettbewerben sind nach Maßgabe von B 9.2.2 möglich. Wie gehen wir damit in click-TT um? Der erste Schritt war die Komplettierung der Angaben zur Staatsangehörigkeit in der Liste der Spielberechtigten. Derzeit sind nur noch knapp über 100 Spieler ohne eine Nationalität in click-TT aufgeführt. Im zweiten Schritt erhalten die Vereine nun die Möglichkeit, für
ihre ausländischen Spieler den Status "gA" (siehe
oben) zu beantragen. Sie
erledigen dies bequemerweise über den Menüpunkt "Spielberechtigungen" (ganz
unten auf der Seite),
wo Ihnen diese Vereinsmitglieder zwecks Beantragung vorgeschlagen werden. Die danach verbleibenden ausländischen Spieler ohne "gA" sind dann über die Nationalität leicht den Merkmalen "eA" bzw. "A" zuzuordnen. Dies wird click-TT dann automatisch erledigen. Logischerweise kann das Endergebnis nur so gut sein, wie die Vorarbeiten, die Ihrerseits bei der Beantragung zu leisten sind. Wir bitten Sie deshalb sehr herzlich, uns bei der Vervollständigung unserer Datenbank zu unterstützen. Duisburg, 28.4.2010 gez. Michael Keil gez. Werner Almesberger
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