Jugend-Rundschreiben  
 
 

Die Ergebnisse aller Spielklassen können Sie sonntags gegen 16.00 Uhr im Internet unter www.wttv.de/bezirk/duesseldorf finden.

 

Staffel-Rundschreiben Nr. 1 vom 17.08.05 der Spielzeit 2005/2006

 

 

Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,


zur neuen Meisterschaftssaison grüße ich alle Mannschaften der Jugendligen des neuen TT-Bezirks Düsseldorf ganz herzlich und wünsche allen Beteiligten viel Erfolg für das neue Spieljahr. Zum Auftakt möchte ich auf ein paar Regeln verweisen, deren Beachtung uns allen die Arbeit ein wenig erleichtern kann.

 

a) Mannschaftsmeldeformulare und Spielberechtigungslisten

Auch im Jugendbereich gilt, dass nur an Meisterschaftsspielen teilnehmen kann, wer im Besitz einer gültigen Spielberechtigung ist. Die Staffelleiter sind verpflichtet, dies an Hand der Spielberechtigungsnummern zu überprüfen. Auf den MMF fehlen, wie ich bei der Überprüfung festgestellt habe, die Spielberechtigungsnummern in vielen Fällen, etwa weil bei der Meldung die entsprechenden Listen des WTTV noch nicht vorlagen oder weil dem Meldenden die Spielberechtigungslisten nicht zur Hand waren. Es ist daher unbedingt erforderlich, beim ersten Einsatz eines Spielers die im MMF noch fehlende Spielberechtigungsnummer auf dem Spielformular nachzutragen (das gilt auch bei Ersatzgestellung), da ansonsten vom Staffelleiter eine Ordnungsstrafe ausgesprochen werden muss.


Spielberichte müssen dem zuständigen Staffelleiter laut WO E 15.1 spätestens am Dienstag nach dem Spielwochenende vorliegen. Die Übermittlung der Spielberichte kann auf dem Postwege oder per Fax erfolgen. Von der Übermittlung „eingescannter“ Spielberichte per E-Mail bitte ich wegen der langen Ladezeiten abzusehen. Im Falle der Postzustellung ist darauf zu achten, dass die Sendung den Poststempel vom Montag (spätestens) trägt. Bei Faxübermittlung (bis Dienstag, 12.00 Uhr) ist das Original bis zum Saisonende zu archivieren, um Überprüfungen (etwa bei einem Einspruch) möglich zu machen.
Achten Sie bitte darauf, dass auf dem Spielbericht die Spielnummer oder wenigstens die korrekte Klassenbezeichnung vermerkt ist. Bei der großen Zahl der von mir betreuten Klassen führt das Fehlen dieser Angaben zu endloser Sucherei.

 

b) Spielverlegungen

Eine Verlegung der von der spielleitenden Stelle festgesetzten Spieltermine ist laut WO E 12 grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen sind auf ganz wenige Fälle beschränkt und im Wesentlichen nur dann zulässig, wenn Spieler/innen zu Verbandsveranstaltungen (Repräsentationsspiele, Lehrgänge, Meisterschaften, Sitzungen von Verbandsgremien etc.) einberufen werden. In jedem Fall aber müssen Spielverlegungen vom zuständigen Staffelleiter genehmigt werden.
Damit ist der Ermessensspielraum des Staffelleiters in dieser Frage von vorn herein sehr begrenzt. Andererseits glaube ich, dass es gerade im Jugendbereich zu Situationen kommen kann, wo die rigide Anwendung des Wortlauts der WO der Sache nicht gerecht wird.

 

Für die von mir als Staffelleiter betreuten Ligen gilt:

1.) Eine Vorverlegung von Meisterschaftsspielen in beiderseitigem Einvernehmen ist grundsätzlich gestattet und bedarf nicht der ausdrücklichen Genehmigung des Staffelleiters.

2.) Die Verlegung eines Meisterschaftsspiels auf einen Zeitpunkt nach dem angesetzten Termin kann nur aus schwerwiegenden Gründen und nur im Ausnahmefall genehmigt werden. Dabei müssen zwei Voraussetzungen schon bei der Antragstellung erfüllt sein:
a) Beide betroffenen Vereine müssen mit einer Nach-Verlegung einverstanden sein.
b) Beide betroffenen Vereine müssen sich schon bei der Antragstellung auf einen konkreten Termin für die Austragung geeinigt haben, der in der Regel nicht später als 14 Tage nach dem angesetzten Termin liegen soll.

Ein Recht auf Nachverlegung gibt es auch beim Vorliegen dieser beiden Voraussetzungen nicht. Die Entscheidung wird in jedem Fall erst nach sorgfältiger Überprüfung der Gründe vom Staffelleiter getroffen.

 

c) Mannschaftsaufstellungen

Die genehmigten Mannschaftsaufstellungen werden für die gesamte Hinrunde beibehalten. Für die Rückrunde gilt folgende Regelung. Vereine, die keine Veränderung der Mannschaftsreihenfolge wünschen, brauchen nichts weiter zu tun. Das MMF gilt unverändert für die Rückrunde. Vereine, die eine Mannschaftsumstellung wünschen, reichen mir bis zum 15. Dezember 2005 ein neues MMF ein.
Unabhängig davon behält sich die Staffelleitung das Recht vor, Mannschaften auf Grund der in der Hinrunde erzielten Einzelbilanzen von sich aus umzustellen.

 

d) Staffelleiter-Mail

Die Staffelleitung wird während der Saison regelmäßig am Donnerstag oder Freitag eine sogenannte Staffelleiter-Info per E-Mail versenden. Sie enthält die an Hand der Spielberichte überprüften Ergebnisse des vergangenen Wochenendes und von eventuellen Nachholspielen und die darauf fußenden Tabellen. Von Zeit zu Zeit werden auch die Einzelbilanzen des laufenden Halbjahres veröffentlicht. Hier finden Sie auch Bekanntmachungen zu geänderten Spielansetzungen und sonstige wichtige Informationen.

 

 

In der Hoffnung auf gute Zusammenarbeit und mit den besten Wünschen für eine erfolgreiche Saison 2005/2006

Ihr

Helmuth Weidenhaupt


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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