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Damen
Bezirksliga
Die jeweils Gruppenersten steigen in die Verbandsliga auf. Die Tabellenzweiten ermitteln in einer Entscheidungsrunde einen Teilnehmer für die (vorsorglichen) Aufstiegsspiele zur Verbandsliga. Der Sieger trifft auf den Qualifikanten des Bezirks Mittelrhein (Ausrichter).
Die Mannschaften ab Tabellenplatz 8 steigen ab und ermitteln die Anwartschaften Nr. 1 bis 4.
Die beste Mädchenmannschaft des Bezirks ist berechtigt, einen Platz in der Bezirksliga einzunehmen, bei Verzicht auf den Platz in der Bezirksliga die zweitbeste Mädchenmannschaft. Voraussetzungen: a) Der Anspruch auf einen Platz in der Damen-Verbandsliga wird nicht wahrgenommen. b) mindestens Fünftplatzierter der Mädchen-Verbandsliga c) Keine Spielerin ist zur Rückrunde in Damenmannschaften höher als Verbandsliga eingestuft. d) der Anspruch wird bis zum 3.5.2012 beim Bezirksdamenwart geltend gemacht.
Bezirksklasse
Die jeweils Gruppenersten steigen in die Bezirksliga auf. Die Tabellenzweiten und die zweitbeste Mädchenmannschaft des Bezirks, bei Verzicht oder Inanspruchnahme des Platzes in der Bezirksliga die drittbeste Mädchenmannschaft, ermitteln die Anwartschaften Nr. 5 bis 12 in den folgenden ausgelosten Gruppen:
Voraussetzungen zur Teilnahme der Mädchenmannschaft: a) mindestens Fünftplatzierter der Mädchen-Verbandsliga c) Der Anspruch wird bis zum 3.5.2012 beim Bezirksdamenwart geltend gemacht.
Für den Fall, dass bei Vollzähligkeit der Gruppe 1 mindestens zwei Mannschaften aus der Gruppe 2 auf die Teilnahme verzichten, wechselt der 2. der Bezirksklasse 7 in die Gruppe 2, bei Vollzähligkeit der Gruppe 2 und Verzicht zweier Mannschaften aus der Gruppe 1 wechselt der 2. der Bezirksklasse 4 in die Gruppe 1. Verzichten mehr als drei Mannschaften auf die Teilnahme, wird in einer Gruppe gespielt. Ein Teilnahmeverzicht ist daher bis zum 3.5.1012 dem Beirksdamenwart mitzuteilen.
Nichtantreten bei Entscheidungsspielen
Eine Mannschaft scheidet aus einer möglichen Anwartschaft aus, wenn sie zu allen angesetzten Spielen der ersten Entscheidungsrunde am 12./13.5.2012 nicht antritt oder ihren Teilnahmeverzicht vorab bekanntgibt. Im Falle eines Nichtantretens am 19./20.5.2012 bleibt eine in der ersten Entscheidungsrunde erworbene Anwartschaft erhalten.
Verzicht auf den Aufstieg / Freiwilliger Abstieg
Ein Verzicht auf den Aufstieg aus der Bezirksklasse in die Bezirksliga oder ein freiwilliger Abstieg aus der Bezirksliga in die Bezirksklasse ist nur dann möglich, wenn der dadurch frei werdende Platz durch eine Mannschaft eingenommen wird, die die Anwartschaft auf einen zusätzlichen Aufstieg besitzt.
Bezirk Düsseldorf gez. Reinhardt Hantke
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